Widerrufsbelehrung & Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel
Für Rechtsbeziehungen zwischen der Firma The Big Beast - Camper&More (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.


§ 2 Vertragsabschluss

Die Präsentation der Waren in unserem Onlineshop, Prospekten und Preislisten sind kein verbindliches Angebot an den Kunden. Nur Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrag zu den enthaltenen Konditionen dar. Ein Kaufvertrag kommt ausschließlich erst zustande, wenn der Anbieter dieses Angebot des Kunden durch eine Auftragsbestätigung oder durch die Übergabe der Ware bestätigt. Über bestellte Waren aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande. Das Gleiche gilt für nicht in der Lieferung enthaltenen Waren, sofern zuvor keine Auftragsbestätigung verschickt wurde. Sofern der Anbieter die Bestellung eines Kunden nicht annimmt, wird er den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Vorstehende Klausel gilt auch für mündliche Bestellungen (z.B. telefonisch). Der Vertragsschluss und Lieferterminvereinbarungen erfolgen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer; dieser Vorbehalt gilt nur für den Fall, dass wir mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen und eine etwaige Falsch- oder Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass bestellte Waren nicht verfügbar sind, behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Wir sind zu Teillieferungen und – leistungen jederzeit berechtigt, soweit dieses für unseren Kunden zumutbar ist.

 


b.) Separater Vertragsabschluss bei Montageleistungen
Der endgültige Vertragsabschluss der, vom Anbieter am Kundenfahrzeug durchgeführten, Montageleistungen findet erst nach Abschluss der Montagearbeiten statt. Der zuvor vereinbarte Preis der Montagearbeiten ist vorbehaltlich der Richtigkeit der durch den Kunden bereitgestellten und daher für die Dauer der Montagearbeiten relevanten, Informationen festgelegt. Deshalb ist auch eine verhältnismäßige Abweichung vom zuvor angebotenen Preis für die Montage zulässig. Bei nicht abgeschlossener oder abgebrochener Montage bleibt der separat abgeschlossene Kaufvertrag unberührt und bleibt daher gültig. Die Anwesenheit des Kunden am Ort der Montage ist während der Montage unzulässig.
 

§ 3 Widerrufsrecht für Verbraucher, Kostentragungsvereinbarung
Wenn der Nutzer Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Nutzer ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.B. Bestellung der Ware aus dem Warenkorb) zu einem Zweck abgeschlossen wird, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. § 13 BGB).

Widerrufsbelehrung:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (The Big Beast - Camper&More, Grüninger Dorfstraße 51, 14778 Wenzlow, Tel.: +49 (0) 170 2415911, E-Mail: info@the-big-beast.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Für paketversendungsfähige Waren tragen Sie die unmittelbar anfallenden Kosten der Rücksendung.

§ 4. Bestellungen aus Drittländern (z.B. Schweiz)
Im Falle von Bestellungen aus Drittländern wie z.B. der Schweiz werden durch das betreffende Land bzw. in der Folge durch den Transporteur ggf. zusätzliche Einfuhrzölle, Einfuhrsteuern und Abfertigungskosten erhoben. Diese Kosten werden nicht durch den Anbieter ausgewiesen.

 

§ 5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Bei einem Weiterverkauf der Ware oder der verbundenen oder verarbeiteten Ware entstehenden Forderungen werden bereits jetzt sicherungshalber an uns abgetreten bis zur Höhe der Verbindlichkeiten aus dem Kaufvertrag. Wir werden ermächtigt, diese Forderung im eigenen Namen auf Rechnung des Kunden einzuziehen. Wir können jederzeit verlangen, dass die Abtretung offengelegt wird und uns Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Unser Kunde hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

 

§ 6. Aufrechnung
Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Kaufvertrag beruht.

 

§ 7. Gewährleistung / Sachmängelhaftung
a.)Die Sachmängelhaftung richtet sich nach den gesetzlichen Grundlagen zum Zeitpunkt des Vertragsschluss mit Ausnahme von gebrauchten Verbrauchsgütern. Sind die angebotenen Verbrauchsgüter gebraucht und dies in der Produktbeschreibung so ausgewiesen reduziert sich die Frist der Sachmängelhaftung auf 12 Monate. Abweichende einzelvertragliche Vereinbarungen oder abweichende zugrunde liegenden Produktbeschreibungen bleiben hiervon unberührt.
b). Haftungsbeschränkung Für Schäden durch schuldhafte Verletzung oder für Ersatz vergeblicher Aufwendungen haften wir nur, wenn sie von uns, unseren Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fährlässig verschuldet wurden. Zudem haften wir für einfache oder leichte Fahrlässigkeit, wenn vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden oder bei der schuldhaften Nichteinhaltung einer ausdrücklich gewährten Garantie. In diesen Fällen des Satz 2 ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Uneingeschränkt haften wir für fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 8. Konstruktionsänderungen
Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Wir sind jedoch nicht verpflichtet derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

 

§ 9. Prüfpflicht des Kunden
Vor dem Einbau einer Kaufsache oder deren Anpassung oder Umgestaltung (z.B. Lackierung) hat der Kunde die Kaufsache auf die Richtigkeit der Lieferung und der Passform zu prüfen soweit Ihm das möglich und zumutbar ist. Die Gewährleistung b.z.w. Sachmängelhaftung gegenüber dem Verbraucher bleibt hiervon unberührt.

 

§ 10. Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung ggfs. an unsere Dienstleistungspartner, z.B. den beauftragten Frachtführer weitergegeben. Selbstverständlich werden alle Daten streng vertraulich behandelt und die schutzwürdigen Belange des Kunden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt.

 

§ 11. Nutzung von Google An
Unsere Website www.the-big-beast.de benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de) verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren. Nähere Informationen zu Nutzungsbedingungen und Datenschutz finden Sie unter http://www.google.com/analytics/terms/de.html bzw. unter http://www.google.com/intl/de/analytics/privacyoverview.html. Wir weisen Sie darauf hin, dass auf dieser Webseite Google Analytics um den Code „gat._anonymizeIp();“ erweitert wurde, um eine anonymisierte Erfassung von IP-Adressen (sog. IP-Masking) zu gewährleisten.

 

§ 12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Firma The Big Beast - Camper & More. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Stand 01.01.2023

für Vermietgeschäfte über PAULCAMPER (Stand 16.11.2017)

1)         Der Mietvertrag

1.1       Rechtlich verbindliche Absprachen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen oder Abrachen in elektronischer Form wie Email, SMS, WhatsApp,  oder ähnliches, sind ohne rechtliche Wirkung. Der Abschluss eine Mietvertrags bedarf der schriftlichen eigenhändigen Unterzeichnung des hier vorliegenden Mietvertrags. Sonderregelungen müssen Bestandteil dieses Vertrags sein.

1.2       Der Mietvertrag gilt ausschliesslich zwischen den beiden unterzeichnenden Parteien (Vermieter und 1. Mieter). Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte oder Pflichten aus diesem Mietvertrag an Dritte ist unzulässig. Es sei denn, es liegt ein schriftliche, vorherige Genehmigung des Vermieters vor.

1.3       Das Fahrzeug und alle mit diesem Mietvertrag überlassenen Gegenstände dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht an Dritte überlassen werden. Das Fahrzeug führen dürfen ausschliesslich die in diesem Mietvertrag genannten Personen.

2          Kündigung, Stornierung

2.1       Bei befristet abgeschlossnen Miteverträgen ist die vereinbarte Mietdauer für beide Parteien verbindlich. Sie kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verlängert oder verkürzt werden.

2.2       Eine Kündigung oder Stornierung des Vertrages ist, außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von §43 BGB beidseitig ausgeschlossen.

2.3       Der Mieter ist verpflichted das Fahrzeug spätestens zum angegeben Rückgabezeitpunkt an den Vermieter zurückzugeben. Wenn nicht anders vereinbart, ist das Fahrzeug zum Vermieter zurückzubringen. Wurde eine Abholung durch den Vermieter vereinbart ist das Fahrzeug am Abholort durch den Mieter bereitzustellen.

2.4       Stornobedingungen

2.4.1    Nachdem der Vermieter dem Mieter ein verbindliches Angebot gemacht hat und der Mieter dieses angenommen hat, ist das Mietgeschäft verbindlich gebucht. Für einen Rücktritt vom Mietvertrag gelten für Mieter die nachfolgenden Stornobedingungen:

2.4.1.1             bis zu 50 Tage vor Reiseantritt 30 % des Mietpreises

2.4.1.2             vom 49. bis 15. Tag vor Reiseantritt 75 % des Mietpreises

2.4.1.3             ab 14. Tag 90 % des Mietpreises

2.4.1.4             am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs: 100 % des Mietpreises

3          Nutzung und Nutzungsverbote des Mietfahrzeugs

3.1       Die Benutzung des Fahrzeugs ist begrenzt auf das Hoheitsgebiet der Europäischen Union (EU), zusätzlich ist eine Nutzung in folgenden Ländern gestattet: Norwegen, Schweiz, Lichtenstein, Andorra, Monaco und San Marino. Ausserhalb dieser Grenzen besteht kein Versicherungsschutz insbesondere des Vollkaskoversicherung.

3.2       Die Nutzung des Fahrzeugs ist insbesondere nicht gestattet zu folgenden Zwecken:

3.2.1    Teilnahme an Wettrennen, Fahrertrainings, Geländefahrten oder ähnlicher Nutzung.

3.2.2    Beförderung von mehr als den gesetzlich erlaubten Mengen von leicht entzündlichen oder gefährlichen Stoffen.

3.2.3    Beförderung von mehr Personen als der zur Verfügung stehenden Sitzplätze mit Sicherheitsgurt.

3.2.4    Jegliche Verwendung im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten und/oder Zoll- oder Steuervergehen, insbesondere dem Transport von Stoffen die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.

3.2.5 Touristenfahrten auf offiziellen Rennstrecken sind vom Versicherungsschutz ausgenommen und damit verboten

3.3       Die Benutzung des Fahrzeugs ist nicht gestattet, wenn der Fahrer nicht im Besitz eines gültigen, in Deutschland anerkannten Führerscheins ist. Dieser muss bei der Fahrzeugübernahme vorgelegt werden, kann dieser nicht vorgelegt werden, wird das Fahrzeug nicht übergeben.

3.4       Die Benutzung des Fahrzeugs ist nicht gestattet unter Einfluss von alkoholischen Getränken oder Stoffen die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen oder anderweitig die Fahrtüchtigkeit negativ beeinflussen (bestimmte Medikamente).

3.5       Bei Nichteinhalten der Nutzungsverbote der Punkte 3.1 bis 3.4, liegt eine Pflichtverletzung des Mieters beim Gebrauch des Fahrzeugs vor und kann zum erlöschen des Versicherungsschutzes führen. In diesem Fall ist der 1. Mieter voll haftbar.

4          Kleinreparaturen, Kraft- und Betriebstoffe

4.1       Die während der Mietzeit verbrauchten Kaftstoffe, Öle und andere Betriebsstoffe (zB Scheibenwischwasser) sind vom Mieter auf eigene Kosten in ausreichender Menge selbst nachzufüllen.

4.1.1    Das Fahrzeug darf ausschliesslich mit Diesel Betankt werden. (Kein Bio Diesel)

4.1.2    Sofern ein Stromerzeuger im Mietumfang enthalten ist, darf dieser ausschliesslich mit Benzin  betankt werden (Benzin, Super, oder Super plus). Kein E10, E85 oder andere Kraftstoffe

4.1.3    In den Dieselmotor des Fahrzeugs darf ausschliesslich 10W40 Motoröl nachgefüllt werden und nicht mehr als bis zum Maximalstand des Ölmessstabes.

4.2       Kleinere Instandsetzungen, zB Austausch defekter Leuchtmittel, sollte der Mieter selbst vornehmen. Sollten Kosten anfallen so sind dem Vermieter zur Erstattung die Kaufbelege auszuhändigen. Keine Kostenerstattung ohne Rechnungsbeleg. Eine vorherige Kontaktaufnahme zum Vermieter ist wünschenswert aber bis zu einer maximalhöhe von 100€ nicht zwingend notwendig, sollte ein Kontakt nicht möglich sein.

5          Fürsorgepflichten des Mieters und Haftung für Schäden

5.1       Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug innen wie aussen bei Übernahme genauestens zu inspizieren und zu überpfüfen. Sämtliche Mängel sollten ins Übergabeprotokoll aufgenommen werden. Es wird ausdrücklich empfohlen zahlreiche Fotos von allen Mängeln zu machen. Je mehr Fotos bei der Übergabe, desto weniger strittige Fragen bei der Rückgabe.

5.2       Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug allzeits so zu behandeln und zu pflegen wie es ein auf Werterhaltung bedachter Eigentümer tun würde. Insbesondere ist der Mieter auf seine eigenen Kosten verpflichtet:

5.2.1    Das Fahrzeug bei extremen Wetterbedingungen (Sturm, Hagel, Überschwemmung o.ä.) hinreichend gegen Beschädigungen zu sichern. Auch bei Beschädigungen durch höhere Gewalt (zB umgestürzter Baum) ist bei einem Kasko-Versicherungsschaden die Selbstbeteiligung fällig.

5.2.2    Das Fahrzeug bei Besorgnis der Beschädigung durch Vandalismus  auf eigene Kosten zu sichern, zB durch abstellen auf einem bewachten Parkplatz/Campingplatz. Bei Vandalismus, Einbruch oder Totaldiebstahl des Fahrzeuges ist die Versicherungsselbstbeteiligung fällig.

5.2.3    Signalisieren optische oder akustische Warnsignale ein Problem ist dem SOFORT nachzugehen. zB Öldruck, Motorwarnleuchte, Reifendruck, Spannungswandler usw. Informationen dazu finden sich möglicherweise im Bordbuch des Fahrzeugs oder der Anleitung des Campingaufbaus. Sollte das nicht weiterhelfen, kann der Vermieter jederzeit kontaktiert werden. Dieser kennt das Fahrzeug sehr genau und kann einschätzen wie weiter vorzugehen ist.

5.2.4    Sowohl Reifendruck als auch Ölstand sollte regelmäßig kontrolliert werden. Idealerweise vor jeder längeren Fahrt.

5.3       Der Mieter und damit Vertragspartner dieses Mietvertrags hat im Rahmen seiner gegenüber dem Vermieter bestehenden allgemeinen Fürsorge- und Sorgfaltspflichten für das gemietete Fahrzeug auch das verschulden von seinen Mitreisenden zu verantworten (selbst wenn sie nicht im Vertrag notiert sind, zB Anhalter)

5.4       Der Mieter und damit Vertragspartner dieses Mietvertrags haftet alle Vermögensschäden des Vermieters, die aufgrund einer schuldhaften Verletzung seiner allgemeinen und nach dem Mietvertrag bestehenden Fürsorgepflichten entstehen, im gesetzlichen Umfang.

5.5       Durch den Mieter oder Mitreisende verursachte Schäden, die nicht über die Fahrzeugversicherung gedeckt sind werden dem Mieter durch den Vermieter in Rechnung gestellt. Die Kaution darf bis zur Beendigung der Reparatur komplett einbehalten und die Kosten dann verrechnet werden.

5.5.1    Dazu kann entweder ein Kostenvoranschlag eingeholt werden.

5.5.2    Oder der Vermieter repariert den Schaden selbst und behält sich vor 25€/h plus Material zu berechnen

6          Nicht unfallbedingte Fahrzeugschäden und technische Defekte

6.1       Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug und Camperausbau, die durch unsachgemäße Bedienung zurückzuführen sind, im gesetzlichen Umfang.

6.2       Treten nach Mietantritt nicht unfallbedingte Defekte am Fahrzeug oder dem Campingausbau auf, die die Gebrauchstauglichkeit wesentlich einschränken oder unmöglich machen. Und sind diese nicht kurzfristig zu beseitigen, sind beide parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, fristlos zu kündigen.

6.3       Das Aufsuchen einer Werkstatt zur Defektbeseitigung darf nur in Absprache mit dem Vermieter erfolgen. Für die Dauer der durch den Defekt bedingten Gebrauchsbeeinträchtigung ist der Tagesmietpreis um 1/24 pro Stunde zu erstatten.

6.4       Endet der Vertrag aufgrund einer fristlosen Kündigung gemäß 6.2, so bleibt der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Mite bis zu dem  Zeitpunkt der Kündigung verpflichtet.

6.5       Der Mieter verzichtet im Falle einer Kündigung auf alle weitergehenden Ansprüche und Schadensersatz, einschliesslich Mangelfolgeschäden an den Vermieter. Insbesondere ist eine Erstattung von vorabgebuchten Fähr- oder Campingplatzkosten oder ähnlichem und entsprechender Stornierungsgebühren nicht möglich.

6.6       Sollte der Defekt auf einen Bedienfehler zurückzuführen sein, so gelten die Punkten 6.2 bis 6.4 nicht.

6.7       Der Mieter hat den Vermieter über jeglichen  technischen Defekt unverzüglich zu informieren. Unterbleibt dies, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter für Folgeschäden haftbar.

7          Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung

7.1       Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände, die vom Mieter in das Fahrzeug verbraucht wurden, zB Kamera, Laptop, Fahrräder und ähnliches, weder im Falles eines Verkehrsunfalls, unabhängig von der Schuldfrage, noch bei Einbruch oder Totalverlust durch Fahrzeugdiebstahl. Bei Verkehrunfällen ist der Vermieter verpflkichtet dem Mieter alle zur Durchsetzung seiner eigenen Schadensersatz- bzw Schmerzensgeldansprüche notwendigen Unterlagen zukommen zu lassen. Die gilt auch für Ansprüche aller Mitreisender.

7.2       Im Falle eines Verkehrsunfalls, auf grund dessen die Gebrauchsfähigkeit oder die Sicherheit beeinträchtigt sind, sind beide Parteien zur fristlosen Kündigung berechtigt. Der Mieter bleibt zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zur Kündigung verpflichtet.

7.3       Bei sämtlichen Verkehrsunfällen, sowohl bei selbst- als auch bei fremdverschuldeten ist ist ausnahmslos und unabhänging von der zu erwartenden Schadenshöhe die Polizei hinzuzuziehen. In einigen Ländern rückt die Polizei ohne vorliegende Personenschäden nicht aus, in diesem Fall sind umfangreiche Fotodokumentationen und Unfallskizzen selbst anzufertigen und eine örtliche Polizeidienststelle zur Unfallaufnahme aufzusuchen. MERKE: Die Versicherung bezahlt nicht ohne vorliegendes Polizeiliches Unfallprotokoll. In diesem fall ist die sofortige Kontaktaufnahme mit der Versicherung ratsam. Wirtschaftliche Nachteile gehen in diesem Fall voll zu Lasten des Mieters. Bei Unfällen mit Fremdbeteilungung muss das gegnerische Nummernschild, Name und Anschrift des Unfallgegners und die entsprechenden Versicherungsnummern ausgetauscht werden. Der Mieter ist verpflichtet bei einer möglichen polizeilichen Ermittlung und ggf Gerichtsverfahren vollumfänglich zu kooperieren (Schadensminderungspflicht).

7.4       Bei allen Verkehrsunfällen haftet der Mieter in Höhe der mit der Versicherung vereinbbarten Selbstbeteiligung (pro Schadensfall). Ist ein Schaden aber regelmäßig durch Versicherungsleistungen nicht gedeckt, so haftet der Mieter vollumfänglich für die Reparaturkosten oder, bei Totalschaden für den entsprechendem Zeitwert, festgestellt durch Gutachten.

7.5       Führt das Verhalten des Mieters nach einem Unfall (zB Fahrerflucht), oder das Verhalten des Mieters, welches für den Verkehrsunfall ursächlich verantwortlich war (siehe Nutzungsverbot zB bei Alkoholeinfluss) oder sonstige Obligenheitsverletzungen des Mieters dazu, dass sich die für das Fahrzeug bestehende Voll- und/oder Teilkaskoversicherung ganz oder teilweise auf Leistungsfreiheit nach den Vorschriften des versicherungsgesetzes (VVG) gegenüber dem Vermieter berufen kann, haftet der Mieter für alle Vermögensschäden des Vermieters im gesetzlichen Umfang, soweit dies nicht durch eine Versicherungsleistung gedeckt ist.

8          Fürsorgepflicht des Vermieters

8.1       Der Vermieter ist verpflichtet, die Regulierung von allen Fahrzeugschäden, die einen Versicherungsfall darstellen, bei den betreffenden Versicherungen zu verlangen, soweit dies nicht unwirtschaftlich oder offensichtlich aussichtslos erscheint.

8.2       Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Fahrzeug vor Beginn der Mietzeit durch einen technischen Defekt, Verkehrsunfall oder in Folge von höherer Gewalt bei bei Naturereignissen nicht mehr gebrauchsfähig ist und die in Betriebnahme durch Reparatur, bzw die Beschaffung eines Ersatzes nicht zeitnah realisiert werden kann oder einen derarten Aufwand oder Kosten verursachen würde, der in keinem Verhältnis zur ursprünglichen Miete stand.

8.3       Im Fall einer Nichtleistung sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen.

8.4       Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Fahrzeugs zu dem vom Mieter vorgesehenen Zweck.

8.5       Die Vverschuldensunabhängige Haftung des Mieters ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzuzng wesentlicher Vertragspflichten.

9          Verlust von Fahrzeugschlüsseln und/oder fahrzeugpapieren

9.1       Bei Verlust (unabhängig von Eigen- oder Fremdverschulden) von Schlüsseln und/oder Fahrzeugpapieren ist der Mieter verpflichtet für die Kosten der Wiederbeschaffung aufzukommen. Dazu zählt insbesondere der Versand neuer Schlüssel an den derzeitigen Reiseort, sowie Zeit und Aufwand des Vermieters zu entschädigen.

9.2       Der Zeitaufwand des Vermieters ist dabei in Höhe von 25€/h zu entschädigen und 50Cent pro zurückgelegtem Kilometer. Dem Mieter ist es vorbehalten den Aufwand des Vermieters (und damit verbunden die Kosten) soweit möglich durch Eigenleistung zu reduzieren.

10        Technische un optische Veränderungen

10.1     Dem Mieter und allen Mitreisenden ist es untersagt jegliche optische oder technische Veränderung am Fahrzeug, dem Aufbau und der Einrichtung vorzunehmen. Dazu zählen insbesondere Aufkleber, Schilder, Klebefolien, Schrauben, Löcher oder ähnliches.

10.2     Sofern ein geringfügiger technischer oder optische Mangel auftritt ist der Mieter berechtig diesen mit geringen Mitteln und ohne bauliche Veränderungen zu beheben. Gern kann dazu jederzeit Rücksprache mit dem Vermieter gehalten werden.

11        Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges

11.1     Die Einhaltung der jeweiligen nationalen Strassenverkehrsgesetze beim Betrieb des Fahrzeugs und der teilnahme am Straßenverkehr ist ausschliesslich Sache des Mieters. Der Miter ist verpflichtet sich über länderspezifische Eigenheiten der rechtsvorschriften (Maut, Tagfahrlicht, Höchstgeschwindigkeiten usw) ausführlich selbst zu informieren.

11.2     Die Vertragsparteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht für ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus diesem Mietvertrag. Andere Gesetze als die der Bundesrepublik Deutschland sind daher unzulässig. Dies gilt insbesondere wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsschand in Deutschland hat.

11.3     Im Fall von Rechtsstreitigkeiten sind ausschliesslich Gerichte am Wohnort des Vermieters zuständig. (Gerichtsstand: Berlin)

11.4     Sofern eine der Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGBs gegen eine zwingend gsetzliche Vorschrift verstoßen sollte, tritt an ihre stelle die entsprechende gesetzliche Regelung.